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Fahrschulen Münchner Ring

Verwaltung:

Rheinstr. 30

80803 München

Tel.: 089-3681880

Fax: 089-36818820

email: info@fahrschule-betz.de

EU-Fuhrerschein
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 Fahrschule Betz

Termine

Datum

22.05.2012

19.06.2012

17.07.2012

Uhrzeit: Beginn immer 18:45 Uhr

Ort: das Kurslokal wird Ihnen bei der Anmeldung bekannt gegeben

Anmeldung

Die Anmeldung kann jederzeit in unseren Büros zu den jeweiligen Öffnungszeiten erfolgen.

Entgelt

*alles inklusive 299,00 € (Einzelseminar + 60,00 €)*

1. Wer muss zur Nachschulung?

Diese Seminar ist für Führerscheinneulinge die in der Probezeit mindestens 1 Auffälligkeit nach Kategorie A, oder 2 Auffälligkeiten nach  Kategorie B hatten. Hier werden Sie durch die Behörde aufgefordert bis zu einem bestimmten Termin das Seminar besucht zu haben. Sollten sie dies bis dahin nicht besucht haben, kann Ihnen die Behörde den Führerschein entziehen.

 

2. Wie ist der Ablauf des Nachschulungskurses?

Das Seminarprogramm besteht aus 4 Sitzungen a 135 Minuten und einer Fahrprobe in Gruppen bis zu 3 Teilnehmern und dem Moderator. Es findet keine Prüfung statt. Anwesenheitspflicht an alle 4 Sitzungen und der Fahrprobe sind vorgeschrieben.

Das gesamte Seminarprogramm sollte sich über einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen erstrecken. Die tatsächliche Dauer des Seminars hängt letzten Endes von den Terminplänen aller Teilnehmer ab. Daher wäre es wünschenswert, wenn Sie nach Ihrer Anmeldung zu diesem Seminar etwas mehr Freiraum in Ihrer persönlichen Terminplanung haben, da nur so realisiert werden kann, dass dieses Seminar innerhalb von 2 Wochen ablaufen können. Die Termine werden vor  dem Aufbauseminar von 18:45 bis 19:00 abgestimmt, um Ihnen die Möglichkeit zu geben bei nicht Realisierbarkeit eines Termins auf einen anderen Seminarbeginn innerhalb unserer Zweigstellen umzusteigen.

 

3. Weitere Folgen:

die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre

 

4. Einzelseminar:

Bei der Durchführung eines, behördlicher Seit´s genehmigten, Einzelseminars beträgt die Sitzungsdauer nur 60 Minuten. Für die Genehmigung ist ein Antrag mit Begründung der Notwendigkeit zur Durchführung eines solchen Seminars bei der betreffenden Behörde zu stellen.

 

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