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Führerschein Klasse B:
  
Beinhaltet die Klassen M,S,L
Mindestalter ab 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) Ausbildung: Die theoretische Mindestausbildung: Bei Ersterteilung: Bei Erweiterung: 12 Grundstoff 6 Grundstoff 2 klassenspezifischer Stoff 2 klassenspezifischer Stoff
Alles über die Fahrerlaubnisprüfung:
Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters kann man die Theorieprüfung ablegen. Die praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des Geburtstags.
zugelassene Prüfungssprachen in der Theorieprüfung:
Englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, spanisch, serbokroatisch, türkisch Die praktische Mindestausbildung: Zum praktischen Unterricht gehören auch: Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes Grundausbildung und 5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Nachtfahrten
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