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Fahrschulen Münchner Ring

Verwaltung:

Rheinstr. 30

80803 München

Tel.: 089-3681880

Fax: 089-36818820

email: info@fahrschule-betz.de

EU-Fuhrerschein
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 Fahrschule Betz

Wir bieten in diesem Bereich:

  • Intensiv- und Crashkurse
  • Ausbildung mittels Bildungsgutschein möglich
  • Eigener Fuhrpark dadurch flexible Planung
  • gute Kontakte zu Unternehmen für Arbeitsstellen
  • Schulung mit modernster Technik (ABS, ASR, usw.)
  • Ausbildungszeit Praxis ab 10 Tage
  • Ausbildungszeit Theorie ab 12 Tage
  • alle Fahrzeuge klimatisiert
  • mehrere Busfahrlehrer
  • eigene Reiseunternehmen damit praxisnah
  • Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

seit 10.09.2009 reicht der Führerschein alleine nicht für das gewerbliche Fahren von Lkw über 3,5 to und Busse. Hierfür benötigen Sie einerseits den Führerschein und andererseits die Grundqualifikation. Info auf Seite Grundqualifikation.

Führerschein Klasse D:

Beinhaltet: D1

nur mit Klasse B

ab 21 Jahre

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz mit einer zulässigen Gesamtmasse mit mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Führerschein Klasse DE:

Beinhaltet: BE, D1E, C1E (sofern Klasse C1 vorhanden)

nur mit Klasse D

ab 21 Jahre

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.

Führerschein Klasse D1:

nur mit B

ab 21 Jahre

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Führerschein Klasse D1E:

Beinhaltet: BE, C1E (sofern Klasse C1 vorhanden)

nur mit Klasse D1

ab 21 Jahre

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

 

Wussten Sie schon, dass Sie eine staatliche Förderung in Höhe von 500,00 € erhalten können. Infos unter www.Bildungspraemie.info

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