Busunternehmer

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 Fahrschule Betz

Erlaubsnispflicht im gewerblichen Personenbeförderungsverkehr

Jeder Omnibusunternehmer, der gewerbsmäßig Personenbeförderung mit Kraftomnibus oder Kleinbussen, oder wer als Unternehmer/in Personenbeförderungen mit einem Taxi oder einem Mietwagen durchführen will, muss die subjektiven Berufszugangsverordnung erfüllen.

Diese Voraussetzungen sind in der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15. Juni 2000 (BGBI.I S. 851) festgeschrieben. Dem § 3 PBZugV entsprechend, müssen Sie vor der Erteilung der jeweilig beantragten Konzession unter anderem Ihre fachliche Befähigung zur Führung eines derartigen Unternehmens nachweisen.

Bei den meisten zukünftigen Unternehmern ist die fachliche Eignung aber nur über eine Prüfung bei der zuständigen IHK zu erbringen, welche ohne fachliche und intensive Vorbereitung nur selten bestanden wird.

Wir bieten Ihnen im Rahmen der Vorbereitung auf diese Prüfung getrennt nach den angestrebten Konzessionen für das Omnibus- und Taxi-/ Mietwagengewerbe       14-tägige Vorbereitungskurse für diese Prüfung an.

Nächster Vorbereitungskurs auf Anfrage

 

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