|
Beschleunigte Qualifikation
Ab dem 10.09.08 wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt!
Wer ab dem 10.09.2008 den Busführerschein (ab Klasse D1) oder ab dem 10.09.2009 den Lkw-Führerschein (ab Klasse C1) noch nicht besitzt, muss neben dem Führerschein eine Zusatzqualifikation erwerben, wenn der Führerschein gewerblich verwendet wird.
Dies ist im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geregelt. Das bedeutet für sie, dass ab diesen Datum eine Grundqualifikation (nur Prüfung bei der IHK Prüfdauer 7,5 Stunden) oder eine beschleunigte Grundqualifikation (140 Zeitstunden Zusatzschulung, dann 1,5 Stunden Prüfung bei der IHK) erwerben.
Wer bis zum 09.09.2008 (Busführerschein) bzw. 09.09.2009 (Lkw-Führerschein) bereits einen Führerschein dieser Klassen besitzt, muss keine Zusatzqualifikation erwerben, aber regelmäßig an einer Weiterbildung teilnehmen (siehe Seite Weiterbildung Lkw/Bus.)
Die beschleunigte Grundqualifikation wird bei uns seit mitte September 2008 angeboten. Die zusätzliche Grundqualifikation benötigt jeder der gewerblich tätig werden will, also jeder Berufskraftfahrer.
Die Ausbildung erfolgt ganztägig an den Tagen Dienstag, Mittwoch, Donnerstag.
Das wird der Kraftfahrer der Zukunft nach BKrFQG
- Führerscheinerwerb Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
- Prüfung mit Kurs 140 Stunden Prüfdauer 90 Minuten
- Prüfung ohne Kurs Prüfdauer 7 Stunden
- Weiterbildung für gewerbliche Kraftfahrer
|