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Fahrschulen Münchner Ring

Verwaltung:

Rheinstr. 30

80803 München

Tel.: 089-3681880

Fax: 089-36818820

email: info@fahrschule-betz.de

EU-Fuhrerschein
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 Fahrschule Betz

Wir bieten in diesem Bereich:

  • Intensiv- und Crashkurse
  • Ausbildung mittels Bildungsgutschein möglich
  • Eigener Fuhrpark dadurch flexible Stundenplanung
  • Schulung mit modernster Technik (ABS, ASR, usw.)
  • Schulung des Abstandsregeltempomat
  • Ausbildungszeit Praxis ab 8 Tage
  • Ausbildungszeit Theorie ab 10 Tage
  • alle Fahrzeuge klimatisiert
  • riesiges Theorieangebot auch vormittags
  • mehrere LKW-Fahrlehrer, falls Probleme entstehen
  • Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

seit 10.09.2009 reicht der Führerschein alleine nicht für das gewerbliche Fahren von Lkw über 3,5 to und Busse. Hierfür benötigen Sie einerseits den Führerschein und andererseits die Grundqualifikation. Info auf Seite Grundqualifikation.

Führerschein Klasse C:

Beinhaltet: C1

nur mit Klasse B

ab 18 Jahre

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit Anhänger-, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung  an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Führerschein Klasse CE:

 Beinhaltet: BE C1E T

nur mit Klasse C

ab 18 Jahre

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließend erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Führerschein Klasse C1:

nur mit B

ab 18 Jahre

Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Führerschein Klasse C1E:

Beinhaltet: BE

nur mit Klasse C1

ab 18 Jahre

Befristung  der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen., sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

 

Wussten Sie schon, dass Sie eine staatliche Förderung in Höhe von 500,00 € erhalten können. Infos unter www.Bildungspraemie.info

 

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