|
Wir bieten in diesem Bereich:
- Intensiv- und Crashkurse
- Schulung mit modernster Technik (ABS)
- Ausbildungszeit Praxis ab 4 Tage
- Ausbildungszeit Theorie ab 6 Tage
Führerschein Klasse A (begrenzt):
Beinhaltet: A1 und M
ab 18 Jahre beschränkt / ab 25 Jahre unbeschränkt
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h.
Die Fahrerlaubnis Klasse A begrenzt berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 KW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 Kw/Kg, bis zum Ablauf von 2 Jahren nach der Erteilung.
Die Begrenzung entfällt 2 Jahre nach der Führerscheinprüfung automatisch!!! Somit wird nach 2 Jahren der Führerschein automatisch unbegrenzt.
Alles über die Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
Ersterteilung: Erweiterung:
12 Grundstoff 6 Grundstoff
4 klassenspezifischer Stoff 4 klassenspezifischer Stoff
Die praktische Mindestausbildung:
Zum praktischen Unterricht gehört:
- Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
- Sonderfahrten:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachfahrten
Alles über die Fahrerlaubnisprüfung:
Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters kann man die Theorieprüfung ablegen. Die praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des Geburtstags.
zugelassene Prüfungssprachen in der Theorieprüfung:
Englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, spanisch, serbokroatisch, türkisch
Führerschein Klasse A (unbegrenzt):
Beinhaltet: A1 und M
ab 25 Jahre unbeschränkt
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h.
Alles über die Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
Ersterteilung: Erweiterung:
12 Grundstoff 6 Grundstoff
4 klassenspezifischer Stoff 4 klassenspezifischer Stoff
Die praktische Mindestausbildung:
Zum praktischen Unterricht gehört:
- Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
- Sonderfahrten:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachfahrten
Alles über die Fahrerlaubnisprüfung:
Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters kann man die Theorieprüfung ablegen. Die praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des Geburtstags.
zugelassene Prüfungssprachen in der Theorieprüfung:
Englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, spanisch, serbokroatisch, türkisch
Führerscheinklasse A1:
Beinhaltet M
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 Kubikzentimeter und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Alles über die Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
Ersterteilung: Erweiterung:
12 Grundstoff 6 Grundstoff
4 klassenspezifischer Stoff 4 klassenspezifischer Stoff
Die praktische Mindestausbildung:
Zum praktischen Unterricht gehört:
- Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
- Sonderfahrten:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachfahrten
Alles über die Fahrerlaubnisprüfung:
Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters kann man die Theorieprüfung ablegen. Die praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des Geburtstags.
zugelassene Prüfungssprachen in der Theorieprüfung:
Englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, spanisch, serbokroatisch, türkisch
Führerschein Klasse M:
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinräder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr 50 cm³ die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
Alles über die Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
Ersterteilung: Erweiterung:
12 Grundstoff 6 Grundstoff
4 klassenspezifischer Stoff 4 klassenspezifischer Stoff
Die praktische Mindestausbildung:
Zum praktischen Unterricht gehört:
- Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
- keine Sonderfahrten
Alles über die Fahrerlaubnisprüfung:
Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters kann man die Theorieprüfung ablegen. Die praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des Geburtstags.
zugelassene Prüfungssprachen in der Theorieprüfung:
Englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, spanisch, serbokroatisch, türkisch
Ausnahmen für Mofa:
Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfung fahren. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.
Als Kleinkrafträder gelten auch
Krafträder mit max. 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12 2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
|