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Weiterbildung für Berufskraftfahrer (Lkw und Bus) nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz (BKrFQG)
Bereits jetzt 950 Teilnehmer weitergebildet.
Mit der Einführung der europäischen Richtlinie 2003/59/EG und der damit verbundenen Umsetzung in das BKrFQG wird die Weiterbildung von gewerblichen Kraftfahrern im Personenverkehr ab 8 Fahrgastplätzen und LKW-Fahrern über 3,5 Tonnen vorgeschrieben. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden, die auf 5 Tage verteilt werden können. Busfahrer müssen dies bis 2013, LKW-Fahrer bis 2014, nachweisen.
Unsere Lösung:
Wir empfehlen Ihnen bereits jetzt, mit der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter zu beginnen. Somit können Sie die Weiterbildungsstunden auf 5 Jahre verteilen. Dies verteilt einerseits die Kosten und andererseits steht Ihnen sofort der Nutzen zur Verfügung. Unser Weiterbildungskonzept umfasst 5 Module zu je 7 Stunden, die Sie flexibel nach Ihren Bedürfnissen buchen können.
jeden 2. Samstag findet ein Modul statt.
25.02.2012 Modul 5 Ladungssicherung
10.03.2012 Modul 1 Eco Training
24.03.2012 Modul 2 Sozialvorschriften
21.02.2012 Modul 4 Sicherheitstechnik
05.05.2012 Modul 5 Ladungssicherung
19.05.2012 Modul 1 Eco Training
Kosten:
Einzelpreis: 99,00€
5-9 Personen je 79,00€
ab 10 Personen je 55,00€
Module LKW:
- MODUL 1: Eco-Training
- MODUL 2: Sozialvorschriften für den Güter- und Personenverkehr
- MODUL 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- MODUL 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister,Imageträger, Profi
- MODUL 5: Ladungssicherung
Module Bus:
- MODUL 1: Eco-Training
- MODUL 2: Markt und Image
- MODUL 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- MODUL 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
- MODUL 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Derjenige, der den Lkw- und Busführerschein besitzt, kann entweder die Busmodule oder die Lkw-Module besuchen und hat für beide Führerscheine die Weiterbildung erreicht. Somit wird für alle Klassen die Kennziffer 95 in den Führerschein eingetragen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Weiterbildung?
Inhaber des Busführersheins (Klasse D1, D1E, D oder DE):
Verlängerungsjahr 2008 2009 2010 2011 2012
Weiterbildung bis 2013 2014 2015 2016 2017
Inhaber des Lkw-Führerscheins (Klasse C1, C1E, C oder CE):
Verlängerungsjahr 2009 2010 2011 2012 2013
Weiterbildung bis 2013 2014 2015 2016 2017
Die hier angegebenen Termine sind die spätesten Termine. Sinnvoller ist es, wenn man jedes Jahr 1 Tag beginnend mit der Führerscheinaushändigung belegt. Sollte die Weiterbildung bis zum Enddatum nicht gemacht sein, so behält man den Führerschein über eine Verlängerung, darf aber nicht gewerblich tätig werden.
Wussten Sie schon, dass Sie eine staatliche Förderung in Höhe von 500,00 € erhalten können. Infos unter www.Bildungspraemie.info
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